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Firmengesundheit

Firmengesundheit

Lieber Patient, lieber Kunde, lieber Partner,

Im Folgenden, möchten wir dir eine grobe Übersicht über die

Firmemfitness geben. Dabei möchten wir dir näherbringen, was

sich hinter unserem Angebot verbirgt, welche Möglichkeiten es

bietet und wie du davon profitieren kannst. Unser Ziel ist es,

Gesundheit, Wohlbefinden und körperliche Fitness nachhaltig

zu fördern und dir einen Einblick in die verschiedenen Angebote

und Vorteile unserer Firmenfitness zu ermöglichen


INHALTSVERZEICHNIS

01 Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)?

02 BGF steuerlich absetzen: Welche Vorteile haben Arbeitgeber?

03 Wie setzt der Physiopark Firmenfitness um?

WAS IST...

BGM umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das

betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei

Langzeiterkrankungen und die betriebliche

Gesundheitsförderung (BGF). Arbeits- und Gesundheitsschutz

und das BEM sind gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber. Die

BGF hingegen ist freiwillig, macht aber im Sinne des

Arbeitsschutzes und der Arbeitgeberattraktivität für viele

Arbeitgeber trotzdem Sinn.


BGF stellt dabei Maßnahmen dar, die im Sinne des §20 SGB V und

des Leitfaden Prävention der Primärprävention dienen. Dies

bedeutet, dass die Maßnahmen die Gesundheit der

Mitarbeitenden aktiv fördert, die Maßnahmen eine gewisse

Qualifikation erfüllen und bestimmte Risikofaktoren, die durch

die Arbeit entstehen könnten minimiert oder relativiert werden

(letzteres Überschneidet sich somit auch mit dem Arbeitsschutz,

da dies eine Gegenmaßnahme für die in der

Gefährdungsbeurteilung aufgelisteten Risiken darstellen

könnte).

BGF steuerlich absetzen: Welche Vorteile haben Arbeitgeber?

Die gesetzliche Grundlage für BGM ist der §3 Nr 34 EstG:

„…zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte

Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und

Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der

Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität,

Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den

Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches

Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 Euro je

Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.“


Dabei gilt, steuerfrei sind:

…Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen

Prävention, die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V zertifiziert

sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben

(betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom

Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKVSpitzenverband)

nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1

SGB V festgelegten Kriterien entsprechen.

Der vom Arbeitgeber allein für dessen Beschäftigte erbrachte

Präventionskurs genügt jedenfalls dann den Anforderungen

der §§ 20 und 20b SGB V, wenn er inhaltlich mit einem bereits

zertifizierten und geprüften Kurskonzept eines Fachverbands

oder einer anderen Organisation (zum Beispiel Kursinhalt

„Rücken-Fit“) identisch ist. Der Kursleiter hat das von ihm

genutzte zertifizierte Kurskonzept zu benennen und

schriftlich zu bestätigen, dass der angebotene

Präventionskurs entsprechend den vorgegebenen

Stundenverlaufsplänen durchgeführt wird.


Zum Nachweis der Qualifikation hat der Kursleiter

schriftlich zu versichern, dass seine Qualifikation den

Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Zertifizierung

von Kursangeboten in der individuellen

verhaltensbezogenen Prävention entspricht.

Die Erklärung des Kursleiters zum verwendeten

Kurskonzept und zu seiner Qualifikation sind als Belege

zum Lohnkonto zu nehmen.


Aha!:

Es gibt auch eine etwas weniger aufwendige Möglichkeit,

die sich Sachkostenzuschuss nennt. Jeder Arbeitnehmer

kann laut § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG von seinem Chef

zusätzlich zu seinem Lohn (i.d.R. wird dies auch als

Lohnerhöhung angesehen) einen Sachkostenzuschuss

von bis zu 50€/Monat steuerfrei erhalten.

Mit dieser Regelung kann z.B. eine Tankkarte, aber eben

auch ein Fitnessstudio subventioniert oder sogar gänzlich

bezahlt werden.

Was kann man im Physiopark...

Im Physiopark Verstappen gibt es zwei Wege, wie

man Firmfitness realisieren kann:


1. Eure Firma wird Mitglied bei EGYM Wellpass oder

Hansefit und die Beiträge dazu werden über den

Sachkostenzuschuss bezahlt.

Vorteil: Als Teilnehmer bei Wellpass oder Hansefit

kann man nicht nur im Physiopark trainieren,

sondern auch bei anderen teilnehmenden

Anbietern. Das inkludiert auch z.B.

Schwimmbäder, Tennisanlagen, Boxstudios,

Yogastudios u.v.m.


2. Eure Firma vereinbart mit uns einen Buisness-

Vertrag, bei dem die Konditionen direkt mit uns

verhandelt werden. Auch das läuft i.d.R. über den

Sachkostenzuschuss.

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