

Firmengesundheit
Firmengesundheit
Lieber Patient, lieber Kunde, lieber Partner,
Im Folgenden, möchten wir dir eine grobe Übersicht über die
Firmemfitness geben. Dabei möchten wir dir näherbringen, was
sich hinter unserem Angebot verbirgt, welche Möglichkeiten es
bietet und wie du davon profitieren kannst. Unser Ziel ist es,
Gesundheit, Wohlbefinden und körperliche Fitness nachhaltig
zu fördern und dir einen Einblick in die verschiedenen Angebote
und Vorteile unserer Firmenfitness zu ermöglichen
INHALTSVERZEICHNIS
01 Was ist Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)?
02 BGF steuerlich absetzen: Welche Vorteile haben Arbeitgeber?
03 Wie setzt der Physiopark Firmenfitness um?
WAS IST...
BGM umfasst den Arbeits- und Gesundheitsschutz, das
betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bei
Langzeiterkrankungen und die betriebliche
Gesundheitsförderung (BGF). Arbeits- und Gesundheitsschutz
und das BEM sind gesetzlich verpflichtend für Arbeitgeber. Die
BGF hingegen ist freiwillig, macht aber im Sinne des
Arbeitsschutzes und der Arbeitgeberattraktivität für viele
Arbeitgeber trotzdem Sinn.
BGF stellt dabei Maßnahmen dar, die im Sinne des §20 SGB V und
des Leitfaden Prävention der Primärprävention dienen. Dies
bedeutet, dass die Maßnahmen die Gesundheit der
Mitarbeitenden aktiv fördert, die Maßnahmen eine gewisse
Qualifikation erfüllen und bestimmte Risikofaktoren, die durch
die Arbeit entstehen könnten minimiert oder relativiert werden
(letzteres Überschneidet sich somit auch mit dem Arbeitsschutz,
da dies eine Gegenmaßnahme für die in der
Gefährdungsbeurteilung aufgelisteten Risiken darstellen
könnte).
BGF steuerlich absetzen: Welche Vorteile haben Arbeitgeber?
Die gesetzliche Grundlage für BGM ist der §3 Nr 34 EstG:
„…zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte
Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und
Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der
Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität,
Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den
Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600 Euro je
Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen.“
Dabei gilt, steuerfrei sind:
…Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen
Pr ävention, die nach § 20 Absatz 2 Satz 2 SGB V zertifiziert
sind sowie gesundheitsförderliche Maßnahmen in Betrieben
(betriebliche Gesundheitsförderung), die den vom
Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKVSpitzenverband)
nach § 20 Absatz 2 Satz 1 und § 20b Absatz 1
SGB V festgelegten Kriterien entsprechen.
Der vom Arbeitgeber allein für dessen Beschäftigte erbrachte
Präventionskurs genügt jedenfalls dann den Anforderungen
der §§ 20 und 20b SGB V, wenn er inhaltlich mit einem bereits
zertifizierten und geprüften Kurskonzept eines Fachverbands
oder einer anderen Organisation (zum Beispiel Kursinhalt
„Rücken-Fit“) identisch ist. Der Kursleiter hat das von ihm
genutzte zertifizierte Kurskonzept zu benennen und
schriftlich zu bestätigen, dass der angebotene
Präventionskurs entsprechend den vorgegebenen
Stundenverlaufsplänen durchgeführt wird.
Zum Nachweis der Qualifikation hat der Kursleiter
schriftlich zu versichern, dass seine Qualifikation den
Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Zertifizierung
von Kursangeboten in der individuellen
verhaltensbezogenen Prävention entspricht.
Die Erklärung des Kursleiters zum verwendeten
Kurskonzept und zu seiner Qualifikation sind als Belege
zum Lohnkonto zu nehmen.
Aha!:
Es gibt auch eine etwas weniger aufwendige Möglichkeit,
die sich Sachkostenzuschuss nennt. Jeder Arbeitnehmer
kann laut § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG von seinem Chef
zusätzlich zu seinem Lohn (i.d.R. wird dies auch als
Lohnerhöhung angesehen) einen Sachkostenzuschuss
von bis zu 50€/Monat steuerfrei erhalten.
Mit dieser Regelung kann z.B. eine Tankkarte, aber eben
auch ein Fitnessstudio subventioniert oder sogar gänzlich
bezahlt werden.
Was kann man im Physiopark...
Im Physiopark Verstappen gibt es zwei Wege, wie
man Firmfitness realisieren kann:
1. Eure Firma wird Mitglied bei EGYM Wellpass oder
Hansefit und die Beiträge dazu werden über den
Sachkostenzuschuss bezahlt.
Vorteil: Als Teilnehmer bei Wellpass oder Hansefit
kann man nicht nur im Physiopark trainieren,
sondern auch bei anderen teilnehmenden
Anbietern. Das inkludiert auch z.B.
Schwimmbäder, Tennisanlagen, Boxstudios,
Yogastudios u.v.m.
2. Eure Firma vereinbart mit uns einen Buisness-
Vertrag, bei dem die Konditionen direkt mit uns
verhandelt werden. Auch das läuft i.d.R. über den
Sachkostenzuschuss.